Verwahrentgelt – faire Regeln und Freibeträge
Die Sparkasse MagdeBurg hat in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, ihre Kundinnen und Kunden vor Verwahrentgelten - das heißt vor Negativzinsen auf Guthaben ihrer Giro- und Geldmarktkonten – zu schützen. Angesichts des seit 2014 bestehenden Minuszinsumfeldes, kann die Sparkasse MagdeBurg auch mit Blick auf die weiterhin steigenden Einlagen nicht mehr unbeschränkt Guthaben zu einem Nullzins auf Giro- und Geldmarktkonten anbieten. Aus diesem Grund wird die Sparkasse, die Negativzinszahlungen der EZB in Form eines Verwahrentgeltes teilweise an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. In individuellen Verträgen werden mit allen Kunden die Freibeträge und Höchstgrenzen für Spareinlagen vereinbart.
Immer mehr Kreditinstitute berechnen ihren Kundinnen und Kunden Verwahrentgelte für ihre Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten. Sparerinnen und Sparer können diese Kosten aber mindern oder vermeiden, indem sie ihr Erspartes neu strukturieren und mit ihrem Kundenberater über Alternativen sprechen.
Im Juni 2014 senkte die Europäische Zentralbank (EZB) erstmals den Einlagenzins mit minus 0,1 Prozent in den Negativbereich. Bereits seit 2019 müssen Banken und Sparkassen auf Einlagen, die sie kurzfristig bei der Europäischen Zentralbank (EZB) hinterlegen, Negativzinsen von minus 0,5 Prozent an die EZB zahlen. Viele Banken und Sparkassen stellen ihren Kunden diese Kosten schon längere Zeit als Verwahrentgelt in Rechnung. Wir berechnen als eines der letzten Magdeburger Kreditinstitute nun ebenfalls unter Berücksichtigung hoher Freibeträge ein Verwahrentgelt auf täglich fällige Einlagen von Girokonten und Tagesgeldkonten.
Die Europäische Zentralbank hat am 22.07.2022 die Leitzinsen für den Euroraum ab dem 27.07.2022 um jeweils 0,50% erhöht. Kunden müssen hierzu nichts weiter unternehmen, da wir diesen Vorteil direkt weitergeben und somit ab dem 27.07.2022 kein Verwahrentgelt berechnen.
Ausführliche Informationen zum Verwahrentgelt finden Sie hier.
Die Sparkasse MagdeBurg berechnet ein Verwahrentgelt für Privatkunden, die ein Giro- oder Geldmarktkonto (Tagesgeldkonto) haben. Dabei gelten hohe Freibeträge.
25.000 Euro Freibetrag für Einzelpersonen
50.000 Euro Freibetrag für Personengemeinschaften
Ein Verwahrentgelt wird immer nur für die Einlagen berechnet, die den Freibetrag übersteigen und wenn eine Vereinbarung vorliegt.
Für Sparkonten wird aktuell kein Verwahrentgelt berechnet. Für Guthaben auf Sparkonten gelten jedoch Höchstgrenzen.
Die Höchstgrenzen betragen für Einzelpersonen 25.000 Euro und für Ehepaare, Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften 50.000 Euro auf die Gesamtheit der klassischen Spareinlagen.
Einzahlungen werden nur noch bis zum Erreichen der Höchstgrenze angenommen. Die Höchstgrenze umfasst die Summe der vorhandenen klassischen Sparkonten und gilt nicht für jedes Sparbuch gesondert.
Sparbücher mit einem Guthaben über 50.000,00 Euro unterliegen einem Bestandsschutz. Zuzahlungen werden künftig abgewiesen.
Die Höchstgrenzen gelten unabhängig von den Freibeträgen auf Giro- und Tagesgeldkonten.
Unsere Kundenberater*innen zeigen in persönlichen Gesprächen gern alternative Anlagemöglichkeiten auf.
Die Höhe des Verwahrentgeltes richtet sich grundsätzlich nach dem Zins, den wir an die EZB zahlen müssen. Derzeit beträgt dieser 0,0 Prozent.
Das Verwahrentgelt berechnen wir auf den Tag genau und zwar nur für jene Einlagen, die den Freibetrag überschreiten und wenn eine Vereinbarung vorliegt.
Die Europäische Zentralbank hat am 22.07.2022 die Leitzinsen für den Euroraum ab dem 27.07.2022 um jeweils 0,50% erhöht. Kunden müssen hierzu nichts weiter unternehmen, da wir diesen Vorteil direkt weitergeben und somit ab dem 27.07.2022 kein Verwahrentgelt berechnen.
Verwahrentgelte werden für alle Privatkunden berechnet, die ein Giro- oder Geldmarktkonto (Tagesgeld) haben. Dabei gelten die bekannten hohen Freibeträge.
Für Neukunden berechnen wir seit 3. Januar 2022 ein Verwahrentgelt. Bei Kontoeröffnungen ist die Zusatzvereinbarung ab sofort Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Bei bestehenden Kontoverbindungen werden die Verwahrentgelte seit dem 3. Januar 2022 mit jedem Kunden vereinbart. Erst dann erfolgt eine Berechnung.
Ein Verwahrentgelt wird immer nur für die Einlagen berechnet, die den Freibetrag übersteigen und eine Vereinbarung vorliegt.
Für minderjährige Kinder gelten die Freibeträge und Höchstgrenzen für Einzelpersonen.
Der Freibetrag für das Verwahrentgelt gilt für die Gesamtheit Ihrer Giro- und Tagesgeldkonten. Das heißt, die Guthaben aller Ihrer Giro- und Tagesgeldkonten werden zusammengerechnet.
Für Spareinlagen gelten gesonderte Höchstgrenzen.
In Fragen der steuerlichen Behandlung sind betroffene Kundinnen und Kunden bei ihrem Steuerberater in guten Händen.
Unabhängig vom Verwahrentgelt bergen große Beträge, die auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto angelegt sind, die Gefahr von Vermögensverlusten. Denn aktuell gibt es keine Zinsen auf Giro- oder Tagesgeldkonten. Gleichzeitig verliert das Geld durch die Inflation stetig an Wert. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen alternative Anlagemöglichkeiten mit denen es gelingt, das Kapital zu erhalten und Renditen zu erwirtschaften.
Wenn Sie weitere Fragen zum Verwahrentgelt oder Ihrer persönlichen Finanzsituation haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur gewinnbringenden Geldanlage. Gerne beraten wir Sie individuell und finden passende Anlagemöglichkeiten für Sie.
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