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Sorgenfrei leben

Die Privat­haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür gerade­stehen. Das kann schnell teuer werden. Eine Privat-Haftpflicht­versicherung ist der beste Schutz.

  • Individueller Schutz für Ihre ganze Familie
  • Rund um die Uhr und weltweit
  • Übernahme von Reparatur- und Wieder­beschaffungs­kosten bei Sach­schäden
  • Abwehr unberechtigter Schaden­ersatz­ansprüche

Mit der Privathaftpflicht schützen Sie sich selbst und alle im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen sowie pflegebedürftige Kinder und Eltern / Großeltern in Pflegeeinrichtungen.

Details

Hier sind Sie gut aufgehoben

Gelassen bleiben

Ein kleines Miss­geschick kann schnell passieren. Die Privathaftpflicht übernimmt den Schaden für Sie.

Ob Single oder 50Plus

Für Ihre Lebens­situation das richtige Angebot mit individuellen Leistungen.

Für jeden den passenden Schutz

Ob Hunde­halter, Jäger oder Haus­besitzer.

Falls doch einmal etwas passiert ist, melden Sie den Schaden bitte unver­züglich. Ihre Schaden­meldung geben Sie bitte telefonisch, online oder über Ihre Sparkasse beziehungs­weise ÖSA-Agentur in Ihrer Nähe ab.

FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten zur Privat-Haftpflicht­versicherung

Ist die Privat-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?

Nein, die Privat-Haftpflicht­versicherung ist keine Pflicht­versicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privat­person finanziell gegen Schaden­ersatz­ansprüche Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privat-Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor diesem Risiko.

Was sind „deliktunfähige Kinder“?

Unter sieben Jahren, bei Unfällen im Straßen­verkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr, gelten Kinder vor dem Gesetz als „deliktunfähig“. Diese Kinder werden für einen verursachten Schaden also nicht zur Verantwortung gezogen. Das bedeutet, dass der Schaden unter Umständen nicht erstattet wird. Ein beruhigendes Stück Sicherheit bietet Ihnen die ÖSA-Vertrags­ergänzung „deliktunfähige Kinder“ mit der Ihre Kinder und deren Handlungen mit­versichert sind.

Was sind Gefälligkeitshandlungen?

Sie helfen einem Bekannten beim Umzug und beschädigen ein Möbelstück. Schäden bis zu 10.000 Euro sind in Ihrer Privat­haftpflicht abgedeckt.

Was ist eine Schadenersatzausfallversicherung?

Sie tritt ein, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher des Schadens aber nicht zahlt.

Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?

Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster oder Wellen­sittiche sind in der privaten Haftpflicht­versicherung versichert. Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirt­schaftlichen Zwecken gehalten werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diese über den Baustein „Tierhalter­haftpflicht“ zu versichern.

Ist der Öltank meiner Heizung mitversichert?

Versichert sind Schadenersatz­forderungen, wenn der Heizöltank (bis zu 6.000 Liter) ausläuft und Grund­wasser verunreinigt wird.

Was ist ein Allmählichkeitsschaden?

Ein Allmählich­keitsschaden ist ein Sach­schaden, der nicht durch spontane, sondern allmähliche – das heißt mehr oder weniger lang andauernde – Einwirkung der Temperatur (Kälte, Wärme, Hitze), von Gasen und Dämpfen, aggressiven Rauch oder Feuchtigkeit entsteht. Aus der Privat-Haft­pflicht­versicherung besteht Versicherungs­schutz, wenn der Versicherungs­nehmer von seinem Vermieter auf Ersatz eines Schimmel­schadens in Anspruch genommen wird, der durch unzureichende Lüftung der Miet­wohnung entstanden ist.

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Anbieter: Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 7367-367, Fax 0391 7367-169,
E-Mail: service.magdeburg@oesa.de, Handelsregister: Registergericht Stendal: HRA 22247.

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