Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür geradestehen. Das kann schnell teuer werden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist der beste Schutz.
Mit der Privathaftpflicht schützen Sie sich selbst und alle im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen sowie pflegebedürftige Kinder und Eltern / Großeltern in Pflegeeinrichtungen.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse MagdeBurg.
Falls doch einmal etwas passiert ist, melden Sie den Schaden bitte unverzüglich. Ihre Schadenmeldung geben Sie bitte telefonisch, online oder über Ihre Sparkasse beziehungsweise ÖSA-Agentur in Ihrer Nähe ab.
Nein, die Privat-Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Schadenersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
Unter sieben Jahren, bei Unfällen im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr, gelten Kinder vor dem Gesetz als „deliktunfähig“. Diese Kinder werden für einen verursachten Schaden also nicht zur Verantwortung gezogen. Das bedeutet, dass der Schaden unter Umständen nicht erstattet wird. Ein beruhigendes Stück Sicherheit bietet Ihnen die ÖSA-Vertragsergänzung „deliktunfähige Kinder“ mit der Ihre Kinder und deren Handlungen mitversichert sind.
Sie helfen einem Bekannten beim Umzug und beschädigen ein Möbelstück. Schäden bis zu 10.000 Euro sind in Ihrer Privathaftpflicht abgedeckt.
Sie tritt ein, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher des Schadens aber nicht zahlt.
Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster oder Wellensittiche sind in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diese über den Baustein „Tierhalterhaftpflicht“ zu versichern.
Versichert sind Schadenersatzforderungen, wenn der Heizöltank (bis zu 6.000 Liter) ausläuft und Grundwasser verunreinigt wird.
Ein Allmählichkeitsschaden ist ein Sachschaden, der nicht durch spontane, sondern allmähliche – das heißt mehr oder weniger lang andauernde – Einwirkung der Temperatur (Kälte, Wärme, Hitze), von Gasen und Dämpfen, aggressiven Rauch oder Feuchtigkeit entsteht. Aus der Privat-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer von seinem Vermieter auf Ersatz eines Schimmelschadens in Anspruch genommen wird, der durch unzureichende Lüftung der Mietwohnung entstanden ist.
Anbieter: Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 7367-367, Fax 0391 7367-169,
E-Mail: service.magdeburg@oesa.de, Handelsregister: Registergericht Stendal: HRA 22247.